Thermen Wartungsvertrag

Thermen Wartungsvertrag

Thermen Wartungsvertrag

Thermen Wartungungsvertrag – Immer auf der sicheren Seite.

Sind Sie in Besitz einer Therme und wollen Sie sich nicht jedes Jahr aufs Neue mit dem Aufwand rund um die Terminvereinbarung zur Wartung herumschlagen? Dann ziehen Sie für Ihre Therme einen Wartungsvertrag in Erwägung. Schließen Sie diesen mit Installateur Graf ab, melden wir uns jedes Mal selbständig bei Ihnen, wenn wieder Zeit für eine Überprüfung ist. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern.

Die Vorteile vom Wartungsvertrag für die Therme im Überblick

Alles aus einer Hand

Schließen Sie für eine Therme einen Wartungsvertrag ab, stellen Sie gleichzeitig sicher, dass Sie keinen Kontrolltermin mehr versäumen. Die regelmäßige Wartung der Therme ist essenziell, wenn Sie lange von Ihrem Gerät profitieren wollen. Denn findet eine Überprüfung zeitnah statt, lassen sich selbst kleine Defekte rechtzeitig erkennen und beheben. Dies wiederum erhöht die Haltbarkeit der Therme. Sie ersparen sich dadurch eine kostspielige Reparatur oder den zeitnahen Austausch derselben.

Mit einem Wartungsvertrag bei Installateur Graf sind Sie also auf der sicheren Seite. Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand, wobei wir uns bei der Terminvereinbarung ganz nach Ihnen richten. Wir setzen uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung – so haben Sie beim Festlegen des Überprüfungszeitpunkts noch ausreichend Spielraum.

Genießen Sie preisliche Vorteile

Entscheiden Sie sich dafür, für Ihre Therme einen Wartungsvertrag bei Installateur Graf abzuschließen, können Sie sich über erschwingliche Preise freuen. Denn für Dauerkunden setzen wir die Kosten für die Überprüfung noch niedriger an. Damit lohnt sich für Ihre Therme ein Wartungsvertrag gleich doppelt für Sie.

Natürlich erhalten Sie im Vorfeld einen Überblick über die zukünftigen Ausgaben. So können Sie die finanzielle Belastung einschätzen und müssen nicht mit unerwarteten Kosten rechnen. Wir von Installateur Graf setzen in allen Bereichen auf Transparenz.

Haben Sie Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Sollten in Bezug auf Ihre Therme und den Wartungsvertrag Unklarheiten bestehen, können Sie gerne noch heute mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihnen all Ihre Fragen zum Vertrag und nennen Ihnen die Vorteile. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – Sie gehen dadurch also keinerlei Risiko ein. Uns ist es wichtig, dass Sie sich voll informiert für unsere Leistung entscheiden.

Mit dem Team von Installateur Graf können Sie sich sowohl telefonisch als auch per Email in Verbindung setzen. Wollen Sie einen Wartungsvertrag für die Therme mit uns abschließen, lassen wir Ihnen das Dokument per Email zukommen. Sind Sie mit den Bedingungen einverstanden, unterzeichnen Sie dieses und schicken es an uns.

Ein Thermen Wartungsvertrag, ist ein Vertrag, der Ihnen ermöglicht sich nicht erinnern zu müssen, wann eine Wartung fällig ist. Durch den Vertrag, kontaktiert der Installateur Sie selbständig, wenn eine Wartung fällig ist.

Der Wartungsvertrag selbst kostet nichts. Durch den Wartungsvertrag stimmen Sie zu, dass der Installateur Sie kontaktieren darf, um Sie zu erinnern, dass die Wartung der Therme fällig ist.

Sie müssen gar nichts machen, denn wir kümmern uns um Sie und um die Erinnerung, dass die Wartung der Therme fällig ist, damit Sie sich entspannend zurücklehnen können.

Sie schließen den Vertrag einmalig ab und können ihn jederzeit widerrufen, so gehen Sie persönlich kein Risiko ein.

Da Sie keine Kosten bei einem Thermen Wartungsvertrag haben und noch dazu erinnert werden, wann eine Wartung bei der Therme fällig ist, aus diesem Grund ist ein Thermen Wartungsvertrag für Sie nur vom Vorteil.

Wenn die Wartung Ihrer Therme fällig ist, werden Sie selbständig von uns erinnert und genießen Preisvorteile. Sie erhalten von uns bei einem Ausfall Ihrer Therme, eine Wärmegarantie, dass der Schaden innerhalb 24 Stunde behoben wird. Zusätzlich berechnen wir für die Bestandskunden, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, keine Überstundenpauschale oder Sonntags und Feiertags Zuschläge.